Die Finanzverwaltung verzichtet über die Feiertage auf belastende Maßnahmen. Minister Dr. Optendrenk: „Wir wollen Familien ein unbeschwertes, friedvolles Weihnachtsfest ermöglichen.“
In guter Tradition ruft Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk für den Endspurt des Jahres 2023 einen Weihnachtsfrieden in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens aus: Er hat die Finanzämter angewiesen, in der Zeit vom 17. Dezember bis zum 31. Dezember auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen zu verzichten.
„Die vergangenen Jahre waren für alle Menschen in unserem Land eine große Belastung – erst die Corona-Pandemie, dann mit dem russischen Angriff auf die Ukraine ein Krieg in unserer europäischen Nachbarschaft, Energiekrise, Inflation und nunmehr der Hamas-Terror gegen Israel, gefolgt von antisemitischen Hass-Ausbrüchen auch bei uns. Als öffentliche Verwaltung stehen wir in einer Zeit der Unwägbarkeiten an der Seite der Bürgerinnen und Bürger“, sagt Minister Dr. Optendrenk. „Was in unserer Macht steht, um den Menschen in Nordrhein-Westfalen ein unbeschwertes, friedvolles Weihnachtsfest im Kreis ihrer Lieben zu ermöglichen, tun wir.“
Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung wird in dieser letzten Zeit des Jahres auch keine Prüfungsberichte an die Bürgerinnen und Bürger und die Angehörigen der steuerberatenden Berufe versenden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird grundsätzlich verzichtet. Handeln werden die Ämter nur, wenn ein schnelles Eingreifen der Finanzverwaltung unerlässlich ist – zum Beispiel um wegen drohender Verjährung Steuerausfällen zuvorzukommen. Mahnungen werden durchgehend verschickt. Gleiches gilt für Steuerbescheide, denn so können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen. Minister Dr. Optendrenk sagt weiter: „Der Weihnachtsfrieden unserer Finanzämter ist gute Tradition in Nordrhein-Westfalen. Weihnachten ist ein Fest der Liebe, Besinnlichkeit und Familie, wir wollen es nicht durch belastende Maßnahmen stören. Der Bürgerservice unserer Finanzverwaltung steht den Menschen aber selbstverständlich wie gewohnt online, telefonisch und in den Ämtern vor und zwischen den Feiertagen zur Verfügung.“