Interessierte Gründende und Immobilieneigentümer können sich bei der Borkener Wirtschaftsförderung melden
Das Herz der Städte weiter pulsieren lassen – das ist das Ziel der neuen Nordrhein-Westfalen-Initiative „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“. Mit dem Förderprogramm möchte das Land Kommunen dabei unterstützen, mit nachhaltigen und zukunftsfähigen Nutzungskonzepten den Wandel im Handel positiv zu begleiten und neue Ankerpunkte in den Innenstädten zu schaffen. Mit dem Programm stellt das Land Nordrhein-Westfalen Fördermittel in Höhe von insgesamt 35 Millionen Euro zur Verfügung und setzt so das erfolgreiche Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte fort, das Ende 2023 auslief. Die Stadt Borken hat sich auch auf dieses Förderprogramm beworben und nun einen positiven Bescheid mit Förderzusage erhalten.
Mit Hilfe dieser Landesinitiative möchte die Stadt Borken die erfolgreichen Ansätze des angestoßenen Transformationsprozesses der Innenstadt weiter fortführen und unterstützen. In Anlehnung an das Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstadt sieht das neue Förderprogramm unter anderem erneute Fördermittel in den Bereichen „Anmietungsfonds“, „Zentrenmanagement“ und „Schaffung von Innenstadtqualitäten“ vor. Die Fördermittel sollen so bespielweise wieder zur Subventionierung von leerstehenden Ladenlokalen genutzt werden. Zudem möchte die Stadtverwaltung die Innenstadtqualität weiter ausbauen, zum Beispiel durch vereinheitlichtes Stadtmobiliar.
„Sie haben eine Gründungsidee und sind auf der Suche nach einer geeigneten Immobilie in direkter Innenstadtlage? Sie brauchen noch den letzten Anstoß zur Umsetzung Ihrer einzigartigen Gründungsidee? Sie sind Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer einer leerstehenden Immobilie in direkter Innenstadtlage, die noch nicht im Sofortprogramm zur Vermietung angeboten wurde? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf und erfahren Sie mehr über eine mögliche Mietförderung für leerstehende Immobilien“, ruft Borkens Wirtschaftsförderung auf. Der Bewilligungs- und Durchführungszeitraum des Landesprogramms endet am 31. Dezember 2026.
Interessierte erreichen die Wirtschaftsförderung der Stadt Borken unter Tel. 02861/939-149 und 02861/939-343 sowie per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@borken.de.
Zum Hintergrund:
Im Jahr 2020 hat die Stadt Borken vor dem Hintergrund der Corona-bedingten Herausforderungen – insbesondere für den Handel und die Gastronomie – Fördermittel aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstadt“ des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt und bewilligt bekommen. Mit diesem Förderprogramm wurden verschiedene Bausteine zur Revitalisierung und Belebung der Borkener Innenstadt unterstützt und angestoßen. Nach einer Laufzeit von knapp drei Jahren ist das Programm zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Mit dem neuen Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ knüpft die Landesregierung nun direkt an die positiven Erfahrungen des Sofortprogramms an.