„Wir können nun bald richtig durchstarten“, gab Bürgermeisterin Nicole Maisch, zugleich die Dezernentin für Jugend, Gesundheit, Bildung und Chancengleichheit, nach der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen motiviert bekannt. Dort wurden die Satzung und Wahlordnung des künftigen repräsentativen Jugendgremiums der Stadt Kassel beschlossen, weitere Ausschüsse und die Stadtverordnetenversammlung folgen im Laufe des Februars.
„Mit der bevorstehenden Einrichtung eines repräsentativen Jugendgremiums in der Stadt Kassel erhalten Jugendliche weitere Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung ihrer Umgebung und werden zu eigenverantwortlichem Handeln aufgerufen“, so Bürgermeisterin Maisch weiter. „Die Jugendlichen werden an sie betreffenden Planungen und Entscheidungen der Stadt beteiligt, bringen sich mit ihren Themen und Anliegen in kommunalpolitische Prozesse ein. So können sie sich für die Interessen junger Menschen in Kassel gegenüber Gremien der Stadt und der Öffentlichkeit einsetzen.“
Die Umsetzung und Aufgaben
Das neue Jugendgremium soll starke Beteiligungsrechte wie etwa Rede- und Antragsrechte in den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung und Stimmrecht im Jugendhilfeausschuss erhalten. Damit wäre das Jugendgremium beispielsweise dem Seniorenbeirat und Behindertenbeirat gleichgestellt. Es soll zudem über ein eigenes Budget verfügen. Als Schnittstelle zu den städtischen Gremien wird eine Geschäftsstelle eingerichtet. Darüber hinaus ist zur Unterstützung und Begleitung eine pädagogische Betreuung vorgesehen.
„Dieser weitere Schritt zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Position junger Menschen als Teil der Stadtgesellschaft in Kassel und ergänzt die bereits vorhandenen Möglichkeiten der projektorientierten Beteiligung. Junge Menschen werden mit ihren Anliegen in Kassel ernstgenommen: Das künftige Jugendgremium ist daher ein konsequenter Schritt“, erläutert Bürgermeisterin und Jugenddezernentin Maisch. „Für die Umsetzung des beschlossenen Konzeptes zum Jugendgremium wurden in der Kinder- und Jugendförderung im Jugendamt bereits Fachkräfte für die pädagogische Begleitung und Verwaltungskräfte für die Geschäftsstelle des Gremiums eingestellt“, ergänzt Judith Osterbrink, Leiterin des Jugendamtes der Stadt Kassel.
Die Zusammensetzung
Das künftige repräsentative Jugendgremium könnte aus bis zu 39 Mitgliedern bestehen. Zur Wahl aufstellen lassen, können sich alle Jugendlichen zwischen 13 und 19 Jahren, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Ihr Hauptwohnsitz muss seit mindestens sechs Wochen vor dem letzten Tag des Wahlzeitraums in Kassel gemeldet sein.
Für die Sitzung der Vollversammlung des Jugendgremiums erhalten die gewählten Mitglieder eine Aufwandsentschädigung analog zum Senioren- und Behindertenbeirat der Stadt Kassel.
Die Wahl
Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen im Alter von 13 bis 21 Jahren. Sie werden unter anderem in einem Brief von Oberbürgermeister Sven Schoeller über die Wahl des Jugendgremiums informiert. „Ich freue mich, dass es uns nunmehr gelungen ist, den lang gehegten Wunsch nach einem Jugendgremium umzusetzen“, so Schoeller. In dem Schreiben gibt es neben den Informationen rund um das Thema Jugendgremium auch Erläuterungen zur Wahl, die online stattfindet. Über einen QR-Code, der pro Schreiben einmalig nutzbar ist, kann an der Wahl teilgenommen werden.
„Die gewählten Jugendlichen werden von der Stadtverwaltung unterstützt. In diesem Sinne steht das Jugendgremium den anderen städtischen Gremien in nichts nach. Für die Jugendlichen ist das neue Gremium eine große Chance: Sie können neue Erfahrungen in der Mitbestimmung machen, sie bekommen einen Einblick in kommunale Gremienarbeit und ich bin mir sicher – sie werden einiges in Kassel bewegen können“, so Maisch.
Die Wahl findet in sechs Wahlbereichen statt. Kriterien für die Bildung der Wahlbereiche sind Regionalität und die Zahl der Wahlberechtigten Jugendlichen insgesamt in den Wahlbereichen. Folgende Wahlbereiche werden eingerichtet:
- Wahlbereich 1 – Ost: Bettenhausen, Forstfeld, Mitte, Unterneustadt, Waldau
- Wahlbereich 2 – Nordost: Fasanenhof, Philippinenhof-Warteberg, Wolfsanger-Hasenhecke
- Wahlbereich 3 – Nord: Nord-Holland, Rothenditmold, Wesertor
- Wahlbereich 4 – Südwest: Bad Wilhelmshöhe, Brasselsberg, Nordshausen, Vorderer Westen, Wehlheiden
- Wahlbereich 5 – Süd: Niederzwehren, Oberzwehren, Südstadt, Süsterfeld-Helleböhn
- Wahlbereich 6 – Nordwest: Harleshausen, Kirchditmold, Jungfernkopf
Die Jugendlichen können jeweils die Kandidatinnen und Kandidaten aus ihrem Wahlbereich wählen, nicht aber aus einem anderen Bereich. Die Sitzverteilung im Jugendgremium richtet sich nach der Anzahl der Wahlberechtigten pro Wahlbereich.