Der Versicherer zahlt in den genannten Fällen nur bis zu den im Versicherungsschein genannten Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ist der Schaden höher ausgefallen als Sie sich versichert haben, müssen Sie den Rest selbst zahlen.
Achten Sie darum darauf, sich in ausreichender Höhe zu versichern. Als Mindestdeckungssumme sollten Sie pauschal 10 Millionen Euro vereinbaren. Die Versicherung sollte diese Summe in allen drei Bereichen – Personen-, Sach- und Vermögensschäden – abdecken.
Besser – und für nur wenige Euro Mehraufwand zu bekommen – sind Deckungssummen von 50 Millionen Euro. Vertun Sie sich nicht: Bei Unfällen mit mehreren Beteiligten kommen solche Schäden vor!