Elementarversicherung
Grundsätzlich deckt die ergänzende Elementarversicherung Schäden ab, die durch Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdsenkungen oder Lawinen entstehen.
Schutz vor Elementarschäden
Auch für Schäden, die durch Starkregen oder Hochwasser verursacht werden, kommt die Elementarversicherung auf.
Versicherungsschutz gegen Elementarschäden
Um sich gegen Schäden aus Überschwemmungen, Rückstau oder auch Schneedruck abzusichern, brauchen Sie meist eine spezielle Police: die so genannte Elementarschadenversicherung.
In Deutschland sind nur rund 46 Prozent aller Privathäuser gegen Schäden durch Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung versichert. Fragt man nach dem Grund, sagen viele: “Wir wohnen doch gar nicht am Fluss. Uns kann doch nichts passieren.” Das stimmt so nicht. Starkregen kann Sie überall treffen und Schäden verursachen – auch wenn Sie auf einem Berg wohnen.
Mit Elementarschäden sind die Schäden gemeint, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden. Darunter fallen Schäden durch Hagel, Sturm (ab Windstärke 8), Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck oder auch Vulkanausbrüche.
Je nach Schadensart greift nun die eine oder andere Versicherung: Sturmschäden, Hagelschäden und Schäden nach einem Blitzschlag sind über die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung abgesichert. Für andere Schäden, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden, wie z.B. Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder auch Schneedruck, ist meist die so genannte Elementarschadenversicherung erforderlich. Sie schließen sie in Kombination mit einer Gebäude- und Hausratversicherung oder durch Erweiterung dieser Verträge ab. Einzelgefahren sind dabei in der Regel nicht ab- oder zuwählbar.
Welche Schäden deckt eine Elementarschadenversicherung ab, welche nicht?
- Eine Überschwemmung liegt vor, wenn ein Gewässer über das Ufer tritt oder wenn das Grundstück durch Regen überschwemmt wird. Gelangt dabei Grundwasser an die Oberfläche und dann ins Haus, besteht auch dafür Versicherungsschutz. Nicht versichert sind Schäden durch eine Sturmflut und Schäden durch Grundwasser, wenn es nicht an die Oberfläche gelangt. Dringt Grundwasser also von unten in das Mauerwerk des Kellers ein, weil es erheblich gestiegen ist, handelt es sich nicht um einen versicherten Schaden. In der Praxis besteht hier häufig das Problem der Beweisführung, in welcher Weise ein Schaden durch Grundwasser verursacht wurde.
- Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus Ableitungsrohren des Gebäudes durch Regen oder Überschwemmung in das Haus gelangt. Achtung: Nicht versichert sind Schäden durch Rückstau, wenn keine funktionstüchtige Rückstausicherung vorhanden war!
- Versicherungsschutz für Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch besteht nur dann, wenn das Ereignis naturbedingt ist. Schäden, die durch menschlichen Einfluss hervorgerufen werden, sind nicht versichert. Dies gilt beispielsweise für Schäden durch den Steinkohleabbau oder Bautätigkeiten.
- Ein Schaden durch Schneedruck liegt beispielsweise vor, wenn das Dach durch das Gewicht des Schnees einstürzt. Gehen Schnee oder Eismassen an Berghängen nieder, handelt es sich um eine Lawine. Kein Versicherungsschutz besteht dagegen, wenn der Schnee von Bäumen niedergeht.
Quelle: Verbraucherzentrale
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