Sie helfen Ihrer pflegebedürftigen Nachbarin oder ihrem Nachbarn regelmäßig beim Einkaufen? Oder Sie unterstützen einen Bekannten mit Pflegegrad bei Terminen, wie zum Beispiel Arztbesuchen oder Behördengängen? Dann ist die Nachbarschaftshilfe genau das Richtige für Sie!
Als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer unterstützen Sie Menschen mit Pflegegrad und ermöglichen dadurch die Teilhabe am aktiven Leben. Das können Unternehmungen oder auch die Erledigung alltäglicher Dinge sein.
Die Pflegeversicherung gewährt Pflegebedürftigen einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser kann im Wege der Kostenerstattung unter anderem die Leistungen der anerkannten Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden.
Ab dem 1. Januar 2024 können Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag für die Leistungen der Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer unter den erleichterten folgenden Voraussetzungen einsetzen:
Die Nachbarschaftshilfe…
1. übernimmt die Unterstützung ehrenamtlich,
2. ist nicht bis zum zweiten Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert,
3. lebt nicht mit der pflegebedürftigen Person in einer häuslichen Gemeinschaft,
4. ist nicht gleichzeitig Pflegeperson der pflegebedürftigen Person,
5. a. verfügt über eine geeignete Qualifizierung im Umfang eines Nachbarschaftshilfe- oder Pflegekurses oder (alternativ)
b. bestätigt, dass sie das Informationsangebot der Regionalbüros, Alter, Pflege und Demenz bzw. die in diesem Zusammenhang in Kooperation mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalens erstellte Informationsbroschüre zur Nachbarschaftshilfe kennt.
6. willigt gegenüber der Pflegekasse zum Datenabgleich und zur Überprüfung der Angaben mit anderen Pflegekassen ein.
Als Nachbarschaftshilfe weisen Sie gegenüber der pflegebedürftigen Person die Erfüllung der Voraussetzung nach Nummer 5a nach oder bestätigen ihr die Kenntnisnahme nach Nummer 5b. Der Nachweis oder die Bestätigung wird dann im Rahmen des Leistungsantrags bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht.
Die erwähnte Informationsbroschüre erhalten sie hier:
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