Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer einer Immobilie vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens. Im Schadensfall ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände versichert.

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Zuverlässiger Schutz für Ihr Zuhause.

Eine Wohngebäudeversicherung ist für jeden Hauseigentümer ein Muss. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Sachschäden an dem Gebäude.

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Welche Gefahren sind versichert?

Die Grunddeckung einer Wohngebäudeversicherung bietet Schutz gegen die Gefahren

  1. Feuer
  2. Leitungswasser
  3. Naturgefahren (Sturm, Hagel und weitere Elementargefahren)

Der Feuerversicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschen.

Es besteht auch Versicherungsschutz für den Anprall und Absturz von Flugzeugen, seiner Teile oder Ladung. Zusätzlich kann die Entschädigung für Fahrzeuganprall durch Straßen- und Schienenfahrzeuge versichert werden.

Bei Leitungswasserschäden muss der Schaden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser entstanden sein. Diese Formulierung meint Rohre, Schläuche und ans Leitungswasser angeschlossene Systeme. Beispiele sind:

  • Schläuche zu Wasch- und Geschirrspülmaschinen
  • Heizungs- oder Klimaanlagen
  • Sprinkleranlagen
  • Wasserbetten
  • Aquarien

Versichert sind auch Rohrbrüche durch Frost innerhalb und außerhalb von Gebäuden sowie Frostschäden an Installationen (zum Beispiel Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen, Heizkörper).

Zusätzlich können auch Bruchschäden an innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenfallrohren und Bruchschäden an Zuleitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks versichert werden.

Unter die versicherte Sturmgefahr fallen Schäden, die ab Windstärke 8 verursacht werden. Bei Hagelschäden zahlt der Versicherer unabhängig von der Windstärke. Nicht versichert sind Schäden durch Niederschläge, wenn Sie Fenster und Türen des Gebäudes offen gelassen haben. Von vielen Gebäudeversicherungen werden außerdem Schäden durch Starkregen, Grund- oder Hochwasser nicht bezahlt.

Quelle: Verbraucherzentrale

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