Bürgermeisterin Wieja mahnt, weiterhin kritisch zu bleiben
Am 14. Februar hat das NRW-Verkehrsministerium bekannt gegeben, dass der Planfeststellungsbeschluss für bauliche Erweiterungen am Flughafen Köln/Bonn am 31. Januar 2024 erlassen wurde. Damit werden Vorfeldflächen genehmigt sowie Frachthallen und Verwaltungsgebäude genehmigungsfähig. Mit der Pressemitteilung teilt das Ministerium außerdem mit, dass Nebenbestimmungen auferlegt wurden, um durch diese Baumaßnahmen keinen Anstieg der Flugbewegungen über die genehmigten Kapazitäten hinaus zuzulassen.
Leider ist der Fluglärmkommission am Flughafen Köln/Bonn der Planfeststellungsbeschluss und die beschriebene Nebenbestimmung bisher nicht bekannt.
Es war immer die Befürchtung, dass die Belastungen der Anwohner*innen durch die beantragten Baumaßnahmen weiter steigen und es war erhofft worden, dass auch die Vorbelastungen durch den Flughafen, die bislang nie ein Planfeststellungsverfahren mit Untersuchung der Umwelt- und Lärmauswirkungen durchlaufen mussten, in die Betrachtung einbezogen würden. Dies ist leider nicht geschehen, es wird vom Status quo ausgegangen.
„Uns bleibt es jetzt, die Nebenbestimmungen kritisch zu lesen und zu beobachten, wie sich der Ausbau des Flughafens tatsächlich in Bezug auf die Auswirkungen für die Anwohner*innen entwickelt. Im Weiteren muss die Fluglärmkommission mit den Anrainerkommunen den weiteren Umgang des Flughafens und des Ministeriums in Bezug auf das Auslaufen der Nachtfluggenehmigung im Jahre 2030 im Blick halten. Zum Schutz der betroffenen Anwohner*innen muss es hier mindestens ein Passagier-Nachtflugverbot in der Kernruhezeit der Nacht, wie an allen anderen deutschen Flughäfen, geben!“, so die Vorsitzende der Fluglärmkommission Claudia Wieja, Bürgermeisterin der mit am meisten betroffenen Stadt Lohmar.
Link zur Pressemitteilung des Ministeriums: https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/planfeststellungsbeschluss-fuer-bauliche-erweiterungen-am-flughafen-koeln-bonn-erlassen-1707920847