Finanzielle Unterstützung und Beratung für Eigentümerinnen und Eigentümer
Die Fassaden der Häuser geben einem Stadtteil sein Gesicht. Helle Anstriche und saubere Fassaden können bereits im unmittelbaren Umfeld das Lebensgefühl in der Nachbarschaft positiv beeinflussen und die Identifikation mit dem Umfeld stärken. Über das sogenannte Hof- und Fassadenprogramm haben Eigentümerinnen und Eigentümer auch in Rösrath die Möglichkeit, für die gestalterische Aufwertung von Gebäudefassaden und privaten Hofflächen eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde in Rösrath bereits Ende 2021 verabschiedet. Der Förderzeitraum läuft bis Ende 2025. Die Stadt Rösrath nimmt daher den Tag der Städtebauförderung am 04. Mai 2024 zum Anlass, um noch einmal für das Hof- und Fassadenprogramm zu werben.
Zu diesem Zweck ist ein neuer Flyer entstanden, der öffentlich ausliegt (u.a. im Stadtteilbüro, Bürgerbüro sowie verschiedenen Rösrather Geschäften). Darüber hinaus sind im Juni und August Beratungstermine im Stadtteilbüro geplant, um sich als Eigentümerin oder Eigentümer über die Möglichkeiten des Hof- und Fassadenprogramms informieren zu können.
Förderfähig sind Vorhaben, die zu einer Aufwertung und Verschönerung des Erscheinungsbildes der Rösrather Innenstadt beitragen. Dazu gehören unter anderem der Neuanstrich von Fassaden, die Begrünung von Fassaden und öffentlich einsehbaren Hof- oder Dachflächen sowie die Entsiegelung von öffentlich einsehbaren Hofflächen. Nicht förderfähig sind dagegen Vorhaben der energetischen Gebäudesanierung, wie beispielsweise die Dämmung von Fassaden. „Das Hof- und Fassadenprogramm kann nicht alles abdecken, doch entsprechende Beratungen können Anstoß zu mehr sein“, so Hans-Ulrich Schneider von der Deutschen Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft (DSK) über seine Beratungserfahrung in anderen Kommunen.
Im Rahmen des Hof- und Fassadenprogramms erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten (max. 10.000 Euro bei Maßnahmen an Gebäudefassaden, Hofflächen oder Rückbaumaßnahmen; max. 5.000 Euro bei Maßnahmen an Dächern, Einfriedungen und Stützmauern; Gesamthöchstförderung pro Objekt: max. 15.000 Euro).
Für die Gewährung von Fördermitteln ist die Einhaltung der von der Stadt Rösrath aufgestellten Förderrichtlinien für die Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms zu beachten. Hierzu zählt unter anderem, dass das zu fördernde Objekt im festgesetzten Geltungsbereich liegen muss und dass mit den Maßnahmen an Fassaden bzw. Hofflächen nicht vor der Förderzusage begonnen werden darf.
as Hof- und Fassadenprogramm ist Teil des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) für die Stadt Rösrath. Dieses umfasst verschiedene Ziele und Maßnahmen, die die Stadt attraktiver und städtebaulich aufwerten sollen. Beispielsweise war die Neugestaltung des Sülztalplatzes eine über das InHK geförderte Maßnahme. Auch der Ausbau des Heinrich-Heine-Wegs östlich der Gerhart-Hauptmann-Straße und des angrenzenden Geh- und Radwegs in Richtung Kissel sowie der Ausbau der Straße An der Foche sind Teil des InHK und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen. Das Hof- und Fassadenprogramm richtet sich derweil explizit an private Eigentümerinnen und Eigentümer und hat zum Ziel, durch städtische Förderung die private Bereitschaft zu wecken, zur Aufwertung der eigenen Grundstücke beizutragen und das Leben in der Stadt für alle attraktiver zu machen.
Weitere Informationen rund um das Förderprogramm mit dem entsprechenden Flyer, der Förderrichtlinie und dem Geltungsbereich sind online unter www.roesrath.de/hof-und-fassadenprogramm zu finden. Bei Fragen stehen Daniel Jan Moch von der Stadt (02205 802 404) sowie Hans-Ulrich Schneider von der DSK GmbH (Tel.: 0228 555237 25) gerne zur Verfügung.