Wir sind in einer Zeit des digitalen Wandels angelangt, in der veraltete Prozesse und Dienstleistungen unweigerlich einer fortschreitenden Neuerung weichen müssen. Dies ist nun auch beim Thema Kabelanschluss der Fall. Für Mieter, die bisher für einen nicht genutzten Kabelanschluss bezahlen mussten, gibt es ab dem 1. Juli 2024 gute Nachrichten. Das Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen wird abgeschafft.
Vom Relikt der Vergangenheit zum digitalen Zeitalter
Das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren ist ein Überbleibsel aus den Anfangszeiten des Kabelfernsehnetzes und somit ein Relikt der Vergangenheit. Es ermöglichte in früheren Jahren, dass vielen Menschen der Zugang zum Kabelfernsehen ermöglicht wurde, indem Vermieter Sammelverträge abschließen konnten. Diese Regelung mag in einer Zeit, in der das Kabelfernsehen gerade seinen Aufstieg erlebte, sinnvoll gewesen sein. Aber in einer Zeit der digitalen Möglichkeiten und technologischen Innovationen, die sich im ständigen Wandel befindet, ist es an der Zeit, alte Zöpfe abzuschneiden. In dieser Hinsicht spiegelt die Entscheidung, das Nebenkostenprivileg abzuschaffen, ein mehr als willkommenes Fortschrittsverständnis wider.
Zahlreiche Alternativen zum Kabelfernsehen
Mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs eröffnen sich für die Verbraucher zahlreiche Alternativen für den Empfang von Fernsehinhalten. Neben dem terrestrischen Fernsehen DVB-T2 HD bestehen Optionen wie IPTV oder verschiedene Streamingdienste. Sogar eine Satellitenschüssel auf dem Balkon ist eine Option – mit Zustimmung des Vermieters natürlich. Dies sind nur einige der Möglichkeiten, Fernsehinhalte auf die Weise zu empfangen und zu erleben, die am besten zu den individuellen Bedürfnissen und Vorlieben jedes Einzelnen passt. Eine Welt der Möglichkeiten öffnet sich und wir sind bereit, Sie auf diesem Weg der Freiheit zu begleiten. MeetLobby, das Nachbarschaftsnetzwerk unter der Leitung von CEO Roland Richert, begrüßt diese Entwicklung. “Wir freuen uns, dass Mieter nun nicht mehr für Dienstleistungen zahlen müssen, die sie nicht nutzen”, sagt der Sparfuchs Roland Richert. “Es ist ein großer Schritt hin zu mehr Fairness und Transparenz im digitalen Zeitalter, und wir bei MeetLobby stehen voll und ganz hinter dieser Entscheidung.” Als Unternehmen lebt MeetLobby den Geist der digitalen Innovation. Mit dem Ziel, Menschen in ihrem Alltag zu unterstützen und eine Gemeinschaft zu schaffen, in der jeder unkompliziert Hilfe finden kann, steht die Mission von MeetLobby ganz im Einklang mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabel-TV.
MeetLobby ist mehr als nur eine digitale Plattform. Gegründet von Roland Richert, strebt MeetLobby danach, Menschen in ihrem Alltag zu unterstützen und eine Gemeinschaft zu formen, die seinen Mitgliedern hilft, sich gegenseitig zu unterstützen. Als Unternehmen leben wir den Geist der digitalen Innovation und arbeiten ständig daran, unseren Nutzern die technologisch fortschrittlichsten Lösungen anzubieten. Mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabelfernsehen sind wir einen Schritt näher an einem digitalen Zeitalter, das auf Fairness, Transparenz und Benutzerfreundlichkeit basiert.
Was tun, wenn der Medienberater vor der Tür mit “Abschaltung des Kabelanschlusses” droht?
Grundsätzlich gilt wie immer: Lassen Sie niemanden in die Wohnung. Bei diesen sogenannten Medienberater:innen handelt es sich um freiberufliche Verkäufer:innen, die im Auftrag des Kabelnetzbetreibers unterwegs sind und auf Provisionsbasis bezahlt werden.
Das können Sie tun:
Lassen Sie niemanden in die Wohnung – auch die unangekündigte “Überprüfung” des Kabelanschlusses wird meist nur als Vorwand zum Abschluss neuer Verträge genutzt.
Lassen Sie sich nicht überrumpeln und unterschreiben Sie nichts an der Haustür!
Fragen Sie nach dem Dienstausweis der Medienberater:innen und notieren Sie sich den Namen und ggf. die Kontaktdaten.
Lassen Sie sich nicht einschüchtern: Niemand wird Ihnen von heute auf morgen den Fernsehanschluss wegnehmen!
Erteilen Sie – falls notwendig – den Medienberater:innen Hausverbot.
Falls die Medienberater:innen ohne Erlaubnis in die Wohnung kommen: Gehen Sie zur Polizei und stellen eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
Falls Sie (auch ohne Unterschrift) plötzlich eine Auftragsbestätigung im Briefkasten finden: Melden Sie den Fall der Verbraucherzentrale und widerrufen Sie den Vertrag.
Bei unerwünschten Werbeanrufen: Sagen Sie niemals “ja” – legen Sie im Zweifelsfall einfach auf – auch wenn es Ihnen unhöflich erscheint.
Widersprechen Sie ggf. der postalischen Werbung (auch teiladressiert, z.B. “An die Bewohner:innen des Hauses”) und auch der Werbung per Telefon.
Quelle: Verbraucherzentrale
Was tun, wenn der Medienberater mir eine “Schwarznutzung” unterstellt?
Der Begriff “Schwarznutzung” steht landläufig für den § 265a StGB (Erschleichung von Leistungen) und wird häufig falsch verwendet. Grundsätzlich dürfen Verbraucher:innen ohne entsprechenden Vertrag das Kabelfernsehen nicht nutzen. Wird der Anschluss trotzdem genutzt, so können Verbraucher:innen sich schadenersatzpflichtig machen. Strafrechtliche “Schwarznutzung” könnte vorliegen, wenn zum Beispiel die Sperrdose vorsätzlich entfernt wird, um den Anschluss weiter zu nutzen.
Gerade bei einem Umzug oder in der Übergangszeit zwischen dem Ende eines Mehrnutzervertrages und dem Abschluss eines Einzelnutzervertrages kann es aber durchaus vorkommen, dass Verbraucher:innen versehentlich ohne entsprechenden Vertrag das Kabelfernsehen nutzen, etwa weil Vermieter:innen über die Änderung nicht rechtzeitig informiert haben.
Der Verbraucherzentrale sind Fälle bekannt, bei denen Medienberater:innen dies ausnutzen und Verbraucher:innen unter dem Vorwand einer “Schwarznutzung” versuchen zur Vertragsunterschrift zu drängen, da es ansonsten “sehr teuer” werden könnte. Lassen Sie sich nicht überrumpeln! Wenden Sie sich in solch einem Fall an eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale.
Quelle: Verbraucherzentrale