Mit Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung verspricht der Versicherer, Sie gegen wirtschaftliche Risiken zu schützen, die entstehen, wenn Sie berufsunfähig werden und nicht mehr arbeiten können. Wenn das Einkommen aufgrund der Berufsunfähigkeit wegfällt, sollen die wirtschaftliche Existenzgrundlage und der soziale Status zumindest teilweise erhalten bleiben. Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird als eine Form der Lebensversicherung angesehen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dann eine monatliche Rente, deren Höhe sich nach der vertraglich vereinbarten Summe richtet. Außerdem erfolgt eine Befreiung von der Beitragspflicht.
Berufsunfähig im Sinne des Gesetzes ist ein Versicherter, wenn er unter einer langfristigen Krankheit, einer Körperverletzung oder einem Kräfteverfall leidet, der über das seinem Alter entsprechende Maß hinausgeht: Vor allem aber muss diese Situation dazu führen, dass er deshalb seinen zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise so nicht mehr ausüben kann. Werden Sie als Versicherter also nach Beginn der Versicherung berufsunfähig, muss der Versicherer die vereinbarten Leistungen erbringen. Das bedeutet in der Regel, dass er Ihnen eine Berufsunfähigkeitsrente zahlt und Sie von der Beitragspflicht befreit. Der Grad, der bei teilweiser Berufsunfähigkeit ausreicht, damit der Versicherer leisten muss, liegt üblicherweise bei 50 Prozent. Und er muss auch dann zahlen, wenn die Berufsunfähigkeit nicht zu einer Einkommenseinbuße führt.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird als selbständige Versicherung oder als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung angeboten.
Sie können bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlich eine finanzielle Absicherung Ihrer Angehörigen im Todesfall vereinbaren.